AGB
1. GELTUNG
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und den Kunden. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung seitens des Kunden als vereinbart. Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich auch für zukünftige Geschäfte. Sie sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich anerkennen. Die Unwirksamkeit einer Klausel oder eines Teils davon berührt die Wirksamkeit des übrigen Teils nicht.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge und Frachtangaben beinhalten keine Festpreise. Angebotsunterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auskünfte, Empfehlungen, Angebote und Vereinbarungen unserer Mitarbeiter, sowie vertragliche Neben abreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. LIEFERUNG
Der Gefahrenübergang erfolgt im Einzelfall entsprechend den vereinbarten Incoterms. Liegt keine diesbezügliche Vereinbarung vor, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Nach Vertragsabschluss anfallende Frachterhöhungen, Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt in jedem Fall der Käufer.
Der Kunde hat unverzüglich und sachgemäß abzuladen. Wirken wir mit, so geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr für den zufälligen Untergang der Ware geht mit Bereitstellung zur Abholung spätestens mit Verladung in das Transportmittel, auf den Kunden, über. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden die Bereitstellung ausdrücklich mitzuteilen. Verzögert sich die Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so hat er die Kosten der Lagerhaltung und Gefahr des Untergangs der Sache zu tragen. Der Annahmeverzug des Käufers berechtigt uns auch ohne Nachfristsetzung zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung oder zum Vertragsrücktritt.
4. PREISE
Die in den Preislisten angeführten Preise sind freibleibend. Es gelten diejenigen Preise, die sich aus den Preislisten ergeben, die am Tag des Vertragsschlusses zwischen den Parteien gelten.
Eine Erhöhung der angegebenen Preise zwischen Vertragsschluss und Lieferung ist zulässig. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, dann kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge vom Vertrag zurücktreten.
Bei nicht in Euro fakturierten Fremdwährungsgeschäften gehen Kursdifferenzen nach Vertragsabschluss zu Gunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
5. LIEFERTERMINE
Nur schriftlich bestätigte Liefertermine und -fristen sind für uns verbindlich. Alle Liefertermine und -fristen stehen unter der Bedingung, dass Transportwege und Transportmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen und gelten als eingehalten, wenn die Ware die Lieferstelle so rechtzeitig verlässt, dass sie bei üblicher Transportzeit termingerecht beim Empfänger eintrifft. Höhere Gewalt, sowie Abnahme- und Leistungsbehinderungen im Zulieferanten-, Produktions- oder Transportbereich oder sonstige Umstände und Ereignisse außerhalb unserer Einflusssphäre entbinden uns von den davon betroffenen Vertragspflichten für die Dauer der Störung.
6. ZAHLUNG
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. weiters Bank- und Wechselspesen, weitere belegte Kosten sowie eigene pauschalierte Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen tarifmäßigen Kosten desselben. Zahlungen an unsere Vertreter sind nur dann schuldbefreiend, wenn diese über Inkassovollmacht verfügen und sie gegen von uns ausgestellte Empfangsbestätigungen erfolgen. Ihre Zahlungen können durch uns auch dann auf die ältestfällige Schuld angerechnet werden, wenn diese durch Sie in bestimmter Weise gewidmet werden.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wenn wir Wechsel oder Schecks annehmen, dann nur zahlungshalber und vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeiten gegen sofortige Vergütung aller Spesen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln oder Schecks sind wir nicht verpflichtet. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti, Raten und sonstigen Vergünstigungen hinfällig.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere er seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck nicht eingelöst wird, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks/Wechsel angenommen haben; wir sind außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen; wir können ferner weitere Lieferungen nicht nur aus dem jeweiligen, sondern auch aus anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die Vorauszahlung der Lieferungen verlangen.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Die Lieferung der Ware erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit und Verpackung. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe nicht als zugesichert. Wir übernehmen grundsätzlich keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke und auch nicht für irgendwelche Schäden, die durch eine Be- bzw. Verarbeitung oder Anwendung in weiterem Sinne des Produktes entstehen mögen. Die Weiterbehandlung bzw. Verarbeitung geschieht auf Gefahr des Käufers. Maßgebend für die Qualität sind die von der Versandstelle festgestellten Daten. Übernahme der Ware durch den Kunden, Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Wareneingang schriftlich geltend zu machen. Bei rechtzeitiger und begründeter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl Ersatz leisten, nachbessern oder nachtragen oder den Kaufpreis mindern. Die Rüge einer Lieferung oder Leistung berechtigt den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Der Kunde hat bei der Abnahme mitzuwirken und uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse z.B. schlechte Zufahrt, hinzuweisen. Für Kunden, die nicht dem Konsumentenschutz unterliegen, bietet die Nannerl GmbH & Co KG eine Gewährleistung von maximal sechs Monaten ab Übergabe.
Sofern der Verkäufer überhaupt in Anspruch genommen werden kann, haftet er nur im Falle eigener gröbster Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir haften nur für unmittelbare Schäden und nicht für Mangelfolgeschäden. Jeder Ersatz ist begrenzt mit der Höhe des Einkaufswertes der jeweiligen (Teil-) Lieferung. In keinem Fall übernimmt der Verkäufer irgendeine Haftung für die Verrichtungen eines Spediteurs oder Frachtführers oder deren Subauftragnehmer, auch wenn diese von ihm beauftragt wurden. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen beschränkt sich sonst auf die sorgfältige Auswahl.
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit von ihm geltend gemachten Ansprüchen gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind unsererseits anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden; er verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in unserem Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, dieses in geeigneter Form Dritten gegenüber kenntlich zu machen und durchzusetzen, dies auch im Falle einer Weiterveräußerung, welche bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen darf.
In jedem Fall tritt der Käufer schon jetzt sämtliche Rechte aus und an der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware gegenüber uns ab. Diese Zession wird von uns angenommen. Im Übrigen ist es dem Kunden nicht gestattet, die uns abgetretenen Forderungen an Dritte, insbesondere im Wege einer Mantel- oder Globalzession abzutreten.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Rechtsansprüche aufgrund etwaig fehlerhafter Angaben eines Strich- oder ähnlichen Codes bzw. dessen Mangel in der Ablesbarkeit oder Anbringung müssen wir leider ausschließen. Gerichtsstand für den kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Salzburg. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
10. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Wir speichern im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung anfallende personenbezogene Daten über Kunden und übermitteln diese gegebenenfalls an unsere Mutter und deren Tochterunternehmen und Behörden.
Als Erfüllungsort gilt für beide Teile Anthering. Zur Entscheidung aller sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
11. SALVATORISCHE KLAUSEL
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder auch mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird deren Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
