
Die Speisen werden nach dem Garprozess in einem Schockkühlerinnerhalb kurzer Zeit auf Lagertemperatur herunter gekühlt und vor der Verteilung regeneriert.
Produkte mit diesem Siegel enthalten keinerlei Zutaten,
die nach der Zusatzstoffzulassungsverordnung §9
auf Speisekarten ausgewiesen werden müssen.
Produkte mit diesem Siegel sind auch für die Herstellung einer Sauce geeignet.
Das Mischverhältnis für die Sauce wird auf der Packung separat angegeben.
Beim Kochen und Braten lassen sich unsere Instant-Produkte
direkt in Flüssigkeiten jeglicher Temperatur
einstreuen oder einrühren, ohne zu klumpen.
Produkten mit diesem Symbol
liegt eine „ovolactovegetabile Rezeptur“ zugrunde (also rein
aus pflanzlichen Zutaten, Milcherzeugnissen und Eiern)
Dieses Siegel zeichnet Produkte aus, die mindestens 3 g Ballaststoffe pro 100 g fertiges Produkt oder 1,5 g Ballaststoffe pro 100 kcal enthalten.
Ballaststoffe unterstützen eine normale Darmtätigkeit.
Produkte mit diesem Siegel sind so abgebunden,
dass das im Speichel enthaltene Enzym Amylase die Bindung
nicht zerstören kann und das Schlucken erleichert.

(LMIV) aufgeführten 14 Hauptallergenen hergestellt.
(Technologisch unvermeidbare Spuren können nicht ausgeschlossen werden.)

verzichten auf Zwiebeln.
Zwiebeln können bei empfindlichen
Personen zu Blähungen und Bauchschmerzen führen.
Produkte, die mit diesem Siegel ausgezeichnet sind, wurden ohne Hefezusatz hergestellt
und eignen sich für Personen, die an Hefeunverträglichkeit leiden.




und höchste Qualitätssicherung mit ständigen Kontrollen.